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Wie erhält ein Patient Ergotherapie?

Ergotherapie findet sowohl in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen statt als auch ambulant, dann meist in einer Praxis für Ergotherapie. Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus, pro Verordnung muss der Patient in der Regel - eine Ausnahme bilden Kinder und zuzahlungsbefreite Patienten - eine Zuzahlung von 10 % plus 10 € selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

Qualität der Behandlung

Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen: Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin oder Ergotherapeuten als Behandler. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch werden Sie und bei Bedarf Ihre Angehörigen in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.

  • Gemeinsam mit Ihnen wird Ziel und Weg der Behandlung festgelegt, die Art der Behandlung wird Ihnen erklärt.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der aktuellen Behandlung berücksichtigt.
  • Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.